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   BVerwG, 11.01.2006 - 4 B 80.05   

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BVerwG, 11.01.2006 - 4 B 80.05 (https://dejure.org/2006,20291)
BVerwG, Entscheidung vom 11.01.2006 - 4 B 80.05 (https://dejure.org/2006,20291)
BVerwG, Entscheidung vom 11. Januar 2006 - 4 B 80.05 (https://dejure.org/2006,20291)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • lexetius.com
  • Bundesverwaltungsgericht
  • Wolters Kluwer

    Einfluss einer Erklärung des Beigeladenen in der mündlichen Verhandlung auf den Inhalt einer Baugenehmigung; Änderung des prozessualen Streitgegenstands durch eine verbindliche Erklärung des durch den Verwaltungsakt Begünstigten; Annahme einer Rechtsverletzung durch ...

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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 22.06.1990 - 4 C 6.87

    Planungsrechtliche Unzulässigkeit der Erweiterung eines Gewerbebetriebes -

    Auszug aus BVerwG, 11.01.2006 - 4 B 80.05
    10 unter welchen Voraussetzungen von einem "legalen" Betrieb im Sinne des Senatsurteils vom 22. Juni 1990 BVerwG 4 C 6.87 (Buchholz 406.11 § 35 BauGB Nr. 261) auszugehen ist, bei dessen Erweiterung nur zu prüfen ist, ob eine Verschlechterung der Immissionslage zu erwarten ist.

    Daraus folgt, dass sofern nicht die vorhandenen Immissionen bereits die Grenze des schweren und unerträglichen Eingriffs überschreiten und auch die Voraussetzungen des § 22 BImSchG nicht vorliegen bei der Erweiterung eines legalen Betriebes nur zu prüfen ist, ob eine Verschlechterung der Immissionslage zu erwarten ist (Urteile vom 22. Juni 1990 a.a.O. und vom 21. Januar 1983 BVerwG 4 C 59.79 Buchholz 406.11 § 35 BBauG Nr. 196).

  • BVerwG, 09.02.1995 - 4 C 23.94

    Rechtsschutzinteresse für eine Nachbarklage; Verhältnis Bauvorbescheid -

    Auszug aus BVerwG, 11.01.2006 - 4 B 80.05
    In der Rechtsprechung des Senats ist bereits geklärt, dass der Bauherr eine verbindliche Erklärung abgeben kann, die Baugenehmigung nicht auszunutzen, und dass dadurch eine Verletzung der Rechte des Nachbarn im Einzelfall ausscheiden kann (vgl. Urteil vom 9. Februar 1995 BVerwG 4 C 23.94 Buchholz 310 § 42 VwGO Nr. 213).
  • BVerwG, 21.01.1983 - 4 C 59.79

    Stahlbetrieb - Außenbereich - Lagerhäuser - Wohnbebauung - Nachbargemeinde -

    Auszug aus BVerwG, 11.01.2006 - 4 B 80.05
    Daraus folgt, dass sofern nicht die vorhandenen Immissionen bereits die Grenze des schweren und unerträglichen Eingriffs überschreiten und auch die Voraussetzungen des § 22 BImSchG nicht vorliegen bei der Erweiterung eines legalen Betriebes nur zu prüfen ist, ob eine Verschlechterung der Immissionslage zu erwarten ist (Urteile vom 22. Juni 1990 a.a.O. und vom 21. Januar 1983 BVerwG 4 C 59.79 Buchholz 406.11 § 35 BBauG Nr. 196).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 23.10.2019 - 2 L 56/17

    Anfechtung einer Baugenehmigung zur Errichtung einer Lagerhalle im Außenbereich -

    Nur eine solche weitere Verschlechterung kann gegen das nachbarschützende Gebot der Rücksichtnahme verstoßen (BVerwG, Urteil vom 21. Januar 1983 - 4 C 59/79 - Rn. 15; Urteil vom 22. Juni 1990 - 4 C 6/87 - juris Rn. 29; Beschluss vom 11. Januar 2006 - 4 B 80/05 - juris Rn. 6).(Rn.51).

    Ist Letzteres nicht der Fall, ist nur zu prüfen, ob durch die Erweiterung der Anlage eine Verschlechterung der Immissionslage eingetreten ist; nur eine solche weitere Verschlechterung kann gegen das Rücksichtnahmegebot verstoßen (vgl. BVerwG, Urteil vom 21. Januar 1983, a.a.O., Rn. 15; Urteil vom 22. Juni 1990 - 4 C 6.87 - juris Rn. 29; Beschluss vom 11. Januar 2006 - 4 B 80.05 - juris Rn. 6; Beschluss des Senats vom 15. Dezember 2008 - 2 M 198/08 - juris Rn. 6).

  • VG München, 07.09.2016 - M 1 S7 16.3394

    Abänderung eines Eilbeschlusses nach verbindlicher Erklärung des Bauherrn zur

    Daher ist es folgerichtig, dass sich auch der Eilantrag des Nachbarn nicht schon ipso jure mit dem Erlass eines Tekturbescheids oder - wie hier - einer verbindlichen Erklärung des Bauherrn, eine Baugenehmigung nur teilweise auszunutzen (vgl. BVerwG, B.v. 11.1.2006 - 4 B 80/05 - juris Rn. 4; BayVGH, B.v. 8.8.2008 - 22 CS 08.1326 - juris Rn. 11), erledigt, sodass das Rechtsschutzinteresse für einen Änderungsantrag zu bejahen ist, der auf die Ablehnung des zunächst erfolgreichen Antrags nach § 80 Abs. 5 VwGO gerichtet ist.

    Durch die verbindliche Erklärung der Beigeladenen zu 1. vom 29. Juli 2016 kann nach Auffassung der Kammer sichergestellt werden (vgl. BVerwG, B.v. 11.1.2006 a.a.O.), dass der Betrieb des streitbefangenen Vorhabens - soweit von ihm zwischen 6.00 und 7.00 Uhr sowie zwischen 22.00 und 22.00 Uhr bislang die Gefahr von werktäglichen Richtwertüberschreitungen für Tageszeiten mit erhöhter Empfindlichkeit ausgehen konnte - von der Beigeladenen zu 1. rechtsverbindlich so durchgeführt wird, dass diese Gefahr voraussichtlich ausgeschlossen werden kann (vgl. Schalltechnische Stellungnahme der ... GmbH vom ... März 2016 mit ergänzenden Erläuterungen vom ... April, ... Juli und ... August 2016).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 24.02.2014 - 8 B 1011/13

    Einschätzung der Erfolgsaussichten einer Klage gegen die

    So aber wohl für das Baurecht BVerwG, Beschluss vom 11. Januar 2006 - 4 B 80.05 -, juris Rn. 6.
  • VGH Bayern, 18.02.2014 - 2 ZB 11.2196

    Baugenehmigung; Rücksichtnahme; Schweinestall; Geruch; GIRL; Lärmimmissionen;

    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist bei dem Betrieb - wie im vorliegenden Fall der genehmigten Schweinehaltung - nur zu prüfen, ob eine Verschlechterung der Immissionslage zu erwarten ist (vgl. BVerwG, B.v.11.1.2006 - 4 B 80/05 - juris).

    Dafür, dass durch die vorhandenen Immissionen bereits die Voraussetzungen des § 22 BImSchG vorliegen, hat der Kläger ebenfalls nichts dargelegt (vgl. BVerwG, B.v. 11.1.2006 a.a.O.).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 27.10.2008 - 7 B 1368/08
    - 4 B 80.05 -, juris.
  • OVG Sachsen-Anhalt, 26.05.2018 - 2 L 1/17

    Rücksichtslosigkeit eines Pferdeoffenstalls

    Insbesondere hat es die für das Grundstück der Beigeladenen zu 2 bestehende Vorbelastung in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. BVerwG, Beschl. v. 11.01.2006 - 4 B 80.05 -, juris RdNr. 6) bei der im Rahmen des Gebots der Rücksichtnahme erforderlichen Interessenabwägung nicht außer Betracht gelassen.
  • VG Aachen, 23.01.2013 - 3 K 2068/10

    Klage eines Grundstückseigentümers in einem Dorf gegen eine erteilte

    vgl. BVerwG, Beschluss vom 11. Januar 2006 - 4 B 80.05 -, juris, Rn. 6, sowie Urteile vom 22. Juni 1990 - 4 C 6.87 -, BauR 1990, 689 = juris, Rn. 29 f. und vom 21. Januar 1983 - 4 C 59.79 - Buchholz 406.11 § 35 BBauG Nr. 196 = juris, Rn. 14 f.
  • VG München, 14.03.2017 - M 1 K 15.2408

    Baugenehmigung für den Neubau einer Produktionshalle mit Brauerei

    Durch die verbindliche Erklärung der Beigeladenen zu 1. vom 29. Juli 2016 kann sichergestellt werden (vgl. BVerwG, B.v. 11.1.2006 - 4 B 80/05 - juris Rn. 5), dass der Betrieb des streitbefangenen Vorhabens - soweit von ihm zwischen 6.00 und 7.00 Uhr sowie zwischen 20.00 und 22.00 Uhr bislang die Gefahr von werktäglichen Richtwertüberschreitungen für Tageszeiten mit erhöhter Empfindlichkeit ausgehen konnte - von der Beigeladenen zu 1. rechtsverbindlich so durchgeführt wird, dass diese Gefahr hinreichend sicher ausgeschlossen werden kann (vgl. Schalltechnische Stellungnahme der S... GmbH vom 16. März 2016 mit ergänzenden Erläuterungen vom 22. April, 8. Juli und 30. August 2016).
  • VG München, 14.03.2017 - M 1 K 16.2131

    Baugenehmigung für den Neubau einer Produktionshalle mit Brauerei (Parallelfall

    Durch die verbindliche Erklärung der Beigeladenen zu 1. vom 29. Juli 2016 kann sichergestellt werden (vgl. BVerwG, B.v. 11.1.2006 - 4 B 80/05 - juris Rn. 5), dass der Betrieb des streitbefangenen Vorhabens - soweit von ihm zwischen 6.00 und 7.00 Uhr sowie zwischen 20.00 und 22.00 Uhr bislang die Gefahr von werktäglichen Richtwertüberschreitungen für Tageszeiten mit erhöhter Empfindlichkeit ausgehen konnte - von der Beigeladenen zu 1. rechtsverbindlich so durchgeführt wird, dass diese Gefahr hinreichend sicher ausgeschlossen werden kann (vgl. Schalltechnische Stellungnahme der S... GmbH vom 16. März 2016 mit ergänzenden Erläuterungen vom 22. April, 8. Juli und 30. August 2016).
  • VG Köln, 01.02.2012 - 2 L 1915/11

    Erweiterung eines REWE-Marktes in Köln-Bocklemünd vorläufig gestoppt

    BVerwG, Beschluss vom 11.01.2006 - 4 B 80.05 -, juris.
  • VG München, 08.11.2011 - M 1 K 11.3889

    An Rinderhaltungsbetrieb heranrückende Wohnbebauung

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